Sie haben Fragen rund um das Erbrecht?

Rechtsanwalt Berthold Stegner 

Rechtsanwalt & Mediator

Ihr Spezialist für

Seit 1985 bin ich als Anwalt in Pirmasens und bundesweit tätig. In dieser Zeit habe ich vielen Kunden erfolgreich helfen können. Bis 2024 habe ich mit verschiedenen Anwälten, entweder bei mir angestellt oder in Bürogemeinschaft, kompetente Rechtsberatung in allen Rechtsgebieten angeboten. Durch ständige Fortbildung erhaltenes juristisches Fachwissen wird kombiniert mit dem Einsatz modernster elektronischer Medien. Ziel ist es, dem Kunden preiswerte und aufgabenspezifische Rechtsberatung durch persönliche Betreuung anzubieten. Seit 2025 bin ich umgezogen in ein neues Büro und beschränke meine Tätigkeit im Schwerpunkt auf Erbrecht und hierin außer Erbsteuerrecht alle Themen, von der Aufsetzung von Testamenten und Erbverträgen bis zur Durchsetzung von Erb- oder Pflichtteilsansprüchen. Aus mehr als 20-jähriger Tätigkeit als Zwangsverwalter von Immobilien resultiert eine hohe Menge an Erfahrung und Wissen im Bezug auf Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Zwangsverwaltung/Zwangsversteigerung.

Im Laufe der Jahre habe ich in der Betreuung vieler Rechtsangelegenheiten von Privatpersonen und kleinen sowie mittelständischen Unternehmen bewiesen, dass ich höchsten Wert auf kompetente und engagierte Rechtsberatung und -vertretung in kosten- und zeitsparender Weise lege und ich um die bestmöglichen Ergebnisse mit dem größtmöglichen Wert für meine Klienten mit voller Kraft kämpfe.

Rechtsanwalt Berthold Stegner ist zugleich ausgebildeter Mediator.  Er deckt beide Spektren ab, die forensische Tätigkeit eines Anwaltes in einer lebhaften Allgemeinkanzlei, aber auch die gemeinsame Erarbeitung von Lösungen außerhalb des üblichen Rahmens der juristischen Denkweisen.

Steht eine notarielle Beurkundung an?

Der Notar darf nicht die Interessen einer Seite vertreten, sondern erstellt Verträge, die er als ausgewogen ansieht. Richtig einseitig denken und handeln, nämlich nur im Interesse seines Mandanten – das darf nur der Rechtsanwalt.

Lassen Sie deshalb die Entwürfe notarieller Verträge vor der Unterschrift durch einen Rechtsanwalt prüfen, ob auch wirklich Ihre Interessen in vollem Umfang berücksichtigt sind, damit Sie nicht nach der Unterschrift eine böse Überraschung erleben.

Geht es um die Vorbereitung von notariell zu beurkundenden Verträgen oder die Prüfung eines Entwurfes, den Sie unterschreiben sollen?

Egal, ob es sich um Kaufverträge, Eheverträge, Erb- oder Erbauseinandersetzungsverträge handelt, denken Sie daran: Der Notar ist der, der neutral zu beurkunden hat. Er darf nicht einseitig die Interessen einer Seite vertreten.

Ganz einseitig nur Ihre Interessen im Auge haben darf nur Ihr eigener Anwalt. Genau deshalb sollten Sie jeden Vertrag, bevor Sie Ihre Unterschrift geben, durch Ihren Anwalt prüfen lassen.

Gerne sichte ich Vertragsentwürfe und sorge dafür, dass Ihnen nicht deswegen, weil allzu schnell eine „übliche“ Formulierung gewählt wurde, später ein erheblicher finanzieller Nachteil entsteht.

Haben Sie ein erbrechtliches Problem? Suchen Sie Antworten?

Kontaktieren Sie mich!

Rufen Sie mich einfach an. Sprechen Sie Ihren Namen, Mailadresse, Telefonnummer langsam und deutlich auf meinen Anrufbeantworter und beschreiben kurz Ihr Anliegen – ich rufe so schnell wie möglich zurück.

Oder senden Sie Ihre Kontaktdaten per E-Mail.

Wir können dann einen Termin zu einem persönlichen Gespräch vereinbaren, welches in der Kanzlei mit dem Anwalt stattfindet. Bei diesem Erstkontakt erhalten Sie natürlich auch Auskunft, mit welchen Kosten Sie voraussichtlich rechnen müssen.

Telefon: 06331 51550

E-Mail: info@stegner-pirmasens.de